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BGH, 15.11.1961 - 2 StR 463/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
Auszug aus BGH, 15.11.1961 - 2 StR 463/61
Es geht dabei ersichtlich davon aus, daß der Angeklagte sich nur das Geld und nicht auch die Handtasche zueignen wollte; denn im Urteil heißt es: "Zumindest in Bezug auf das weggenommene Geld handelt der Angeklagte auch in der Absicht rechtswidriger Zueignung." Wer ein Behältnis wegnimmt, um sich dessen Inhalt zuzueignen, eignet sich nicht das Behältnis zu, wenn er es nicht für sich behalten oder verwerten will, sondern es wegwirft, sobald er den Inhalt an sich genommen hat (vgl. hierzu das Urteil des Senats BGHSt 16, 190). - BGH, 31.10.1956 - 2 StR 324/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1961 - 2 StR 463/61
Der Senat hat bereits in zwei nicht veröffentlichten Entscheidungen(Urt. vom 11. Oktober 1955 - 2 StR 259/55 - undUrt. vom 31. Oktober 1956 - 2 StR 324/56 -) ausgesprochen, daß demjenigen, der sich durch Wegnahme von Geld aus dem Gewahrsam seines Schuldners für eine Geldforderung bezahlt macht, die zum inneren Tatbestand des Raubes gehörende Absicht rechtswidriger Zueignung fehlt, wenn er mit der Wegnahme nur die Herstellung des nach seiner Meinung rechtmäßigen Zustandes erstrebt.
- BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67
Sachrüge gegen einen Strafausspruch - Verurteilung wegen versuchter Nötigung - …
Zwar handelt derjenige, der mit der Wegnahme nur die Herstellung eines nach seiner Meinung rechtmäßigen Zustandes anstrebt, nicht in der Absicht rechtswidriger Zueignung (BGH, Urteil vom 15. November 1961 - 2 StR 463/61 - GA 1962, 144).Wenn der Täter ein Behältnis mit Inhalt wegnimmt, um sich nur den Inhalt anzueignen, und es anschließend wegwirft, liegt eine Zueignung nur hinsichtlich des weggenommenen Inhalts vor (BGH 2 StR 463/61 vom 15. November 1961;… GA 1962, 145).
- BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70
Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung - Anspruch auf die …
Dennoch könnte ihm möglicherweise eine entsprechende Absicht gefehlt haben, wenn er mit der Wegnahme nur die Herstellung des nach seiner Meinung rechtmäßigen Zustandes erstrebt hätte (vgl. BGHSt 17, 87 und BGH, Urt. vom 15. November 1961 - 2 StR 463/61).